Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der ABS Energy – nachfolgend Wir genannt – und dem Auftraggeber – nachfolgend Sie genannt – geschlossenen Verträge. Gegenstand dieser Verträge sind insbesondere Elektroinstallationen, Photovoltaik- und Speicherlösungen, DGUV V3 Prüfungen, Industrieservice sowie sonstige Leistungen der Energie- und Gebäudetechnik.

§ 2 Überlassene Unterlagen

Wir behalten uns an allen Ihnen überlassenen Unterlagen (z. B. Pläne, Schaltbilder, Berechnungen, Angebote) das Eigentum vor. Diese dürfen Sie nur mit unserem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis verwenden, Dritten zugänglich machen oder verändern.

§ 3 Vertragsschluss

Ein verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst nach erfolgter schriftlicher oder textlicher Auftragsbestätigung durch uns zustande.

Mit Ihrer Anfrage (z. B. über unsere Website, per E-Mail oder Telefon) treten Sie zunächst unverbindlich mit uns in Kontakt. Auf Basis dieser Anfrage oder einer Vor-Ort-Besichtigung unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

§ 4 Vertragspflichten

Sie verpflichten sich, uns alle erforderlichen Unterlagen, Pläne und Informationen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, die zur Erbringung unserer vertraglichen Leistung erforderlich sind.

Sie sind dafür verantwortlich, erforderliche behördliche Genehmigungen, Freigaben des Netzbetreibers (z. B. TAB-Anmeldungen) oder sonstige Erlaubnisse für die Installation und Inbetriebnahme einzuholen, sofern dies nicht ausdrücklich als unsere Leistung vereinbart wurde. Soweit erforderlich, stellen wir Ihnen die hierfür notwendigen technischen Unterlagen zur Verfügung.

§ 5 Vergütung und Abnahme

Die vereinbarte Vergütung ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen mit der Abnahme unserer Leistung, spätestens jedoch nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu entrichten.

Sofern Abschlagszahlungen vereinbart wurden, sind diese nach Erhalt einer entsprechenden Abschlagsrechnung sofort zur Zahlung fällig. Die Abschlagszahlungen werden in der Schlussrechnung gesondert ausgewiesen.

Unsere Leistung ist nach Fertigstellung von Ihnen oder einer von Ihnen bevollmächtigten Person abzunehmen. Sofern eine förmliche Abnahme aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht erfolgt, gilt die Abnahme mit der vorbehaltlosen Inbetriebnahme der Anlage oder Nutzung der Leistung als erfolgt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die von uns oder in unserem Auftrag gelieferten, montierten oder verbauten Gegenstände, Materialien und Anlagen (Vorbehaltsware) bleiben bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag unser Eigentum.

Sie sind verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und erforderliche Wartungs- oder Inspektionsarbeiten auf eigene Rechnung rechtzeitig durchführen zu lassen.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, müssen Sie uns unverzüglich schriftlich informieren, wenn die Gegenstände gepfändet oder Eingriffe Dritter vorgenommen werden. Eventuell entstehende Interventionskosten (z. B. Gerichtsvollzieherkosten) gehen zu Ihren Lasten.

Werden unsere Gegenstände mit anderen beweglichen Sachen fest verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Gegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung.

§ 7 Gefahrübergang

Bis zur vollständigen Abnahme der Leistung tragen wir die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der Verschlechterung.

Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Lieferengpässe bei Herstellern, Arbeitskämpfe), verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen; für bis dahin erbrachte und nachweisbare Leistungen besteht Anspruch auf Teilvergütung.

Kommen Sie mit der Abnahme in Verzug, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der Verschlechterung in diesem Zeitpunkt auf Sie über.

§ 8 Gewährleistung und Beschaffenheit

Für Mängel der Leistung gilt die gesetzliche Gewährleistung, soweit nachfolgend oder individuell nichts Abweichendes vereinbart ist. Sofern im Vertrag die Geltung der VOB/B vereinbart ist, richtet sich die Gewährleistung nach § 13 VOB/B.

Geringfügige, technisch unvermeidbare Farb-, Maß- oder materialbedingte Abweichungen gelten als vertragsgemäß und stellen keinen Mangel dar.

Notwendige technische Änderungen, die dem Fortschritt oder der Betriebssicherheit dienen, gelten ebenfalls als vertragsgemäß, sofern sie zu keiner unzumutbaren Wertminderung oder Funktionsänderung führen.

§ 9 Geltendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 10 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz unseres Unternehmens in Essen.

§ 11 Online-Streitbeilegung (OS)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: Info@abs-energy.de.

§ 12 Verbraucherschlichtung

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen.

§ 13 Schlussbestimmungen

Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch Sie auf Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.